Treuhandvertrag
zwischen
21. Anlass
– vertreten durch _______________________ –
und
[Treuhänder]
– „Treuhänder“ –
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Treugeber überlässt dem Treuhänder Informationen und Daten zur treuhänderischen Verwahrung und Verwaltung.
(2) Zweck der Verwahrung ist ausschließlich die spätere Herausgabe nach dem Tod des Treugebers an die gemäß diesem Vertrag berechtigten Personen.
§ 2 Treuhandvermögen
(1) Gegenstand der Treuhand sind vom Treugeber bereitgestellte immaterielle Daten und Informationen, insbesondere:
- private Bilddateien,
- persönliche Texte, Aufzeichnungen und Mitteilungen,
- Vertragsunterlagen (insbesondere im Zusammenhang mit Bankgeschäften),
- Bestattungsverfügungen und sonstige persönliche Verfügungen,
- sonstige vertrauliche, sensible oder personenbezogene Daten.
(2) Es handelt sich nicht um körperliche Vermögensgegenstände; die Eigentumsrechte verbleiben ausschließlich beim Treugeber.
§ 3 Zweck und Weisungsrecht
(1) Zweck der Treuhand ist die sichere Verwahrung, Geheimhaltung und spätere Herausgabe nach Maßgabe dieses Vertrages.
(2) Der Treuhänder darf die Daten ausschließlich entsprechend den Weisungen des Treugebers verarbeiten.
(3) Der Treugeber kann Weisungen jederzeit schriftlich erteilen oder ändern.
§ 4 Herausgabe im Todesfall
(1) Der Treuhänder ist verpflichtet, die treuhänderisch verwahrten Informationen und Daten nach Eintritt des Todes des Treugebers ausschließlich gegen Vorlage einer amtlichen Sterbeurkunde herauszugeben.
(2) Berechtigt zur Herausgabe sind ausschließlich die vom Treugeber ausdrücklich schriftlich benannten Personen:
[Namen, Anschriften, Geburtsdaten der berechtigten Personen einfügen]
(3) Die Herausgabe erfolgt nur nach Identitätsprüfung mittels gültigem amtlichem Ausweis der berechtigten Person(en).
(4) Andere Personen als die ausdrücklich benannten Empfänger sind von der Herausgabe ausgeschlossen.
(5) Eine Herausgabe an gesetzliche Erben oder sonstige Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, sie sind vom Treugeber zuvor schriftlich benannt worden.
§ 5 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Treuhänder verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über sämtliche Daten.
(2) Der Treuhänder beachtet sämtliche anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO.
(3) Der Treuhänder ergreift angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.
§ 6 Verbot der Weitergabe
(1) Eine Weitergabe oder Nutzung der Daten ist nur zulässig:
a) zur Vertragserfüllung nach diesem Vertrag, oder
b) nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Treugebers.
(2) Jede andere Weitergabe ist untersagt.
§ 7 Widerrufsrecht
(1)Es besteht das Recht diesen Vertrag binnen dreißig Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
(2)Die Widerrufsfrist beträgt dreißig Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Dieser ist gleichzusetzen mit dem Tag der Erstregistrierung des Treugebers.
(3)Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Treuhänder mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden.
Die Erklärung richtet sich bitte an folgenden Adressaten:
| Bezeichnung | Kontaktdaten |
| Name/Firma des Treuhänders | [Name und Anschrift des Treuhänders einfügen] |
| Straße und Hausnummer | [Straße und Hausnummer des Treuhänders einfügen] |
| Postleitzahl und Ort | [PLZ und Ort des Treuhänders einfügen] |
| E-Mail-Adresse | [E-Mail-Adresse des Treuhänders einfügen] |
| Telefonnummer (optional) | [Telefonnummer des Treuhänders einfügen] |
(4)Das beigefügte Muster-Widerrufsformular kann verwendet werden, dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
(5)Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
(6) Folgen des Widerrufs: Wenn dieser Vertrag widerrufen wird, haben wir alle Zahlungen, die wir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
§ 8 Dauer und Kündigung durch den Treugeber
(1) Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und dauert, ohne Kündigung des Treugebers, bis zum Todestag (Todesjahr) des Treugebers an.
(2) Der Treugeber kann den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen und die Herausgabe sämtlicher Daten verlangen. Es gibt keine Kündigungsfrist. (3) Nach Kündigung des Treugebers werden die verwahrten Daten auf Verlangen vom Treuhänder an den Treugeber in digitaler Form übersendet. Unmittelbar danach werden die Daten inkl. aller personenbezogenen Daten rückstandslos vom Treuhänder gelöscht.
§ 9 Vergütung
(1) Der Treugeber entrichtet an den Treuhänder eine jährliche Vergütung in Höhe von 21,00 EUR (inkl. Mehrwertsteuer) für die treuhänderische Verwahrung der Daten.
(2) Die Vergütung ist jeweils jährlich im Voraus zum [Datum einsetzen] fällig.
(3) Die Vergütung wird im Rahmen eines Honorars für ein Dauermandat erhoben.
(4) Gerät der Treugeber länger als 60 Tage in Zahlungsverzug, ist der Treuhänder berechtigt, die treuhänderische Verwaltung auszusetzen und nach weiterer Fristsetzung den Vertrag zu kündigen.
§ 10 Kündigung durch den Treuhänder
(1) Der Treuhänder ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich zu kündigen.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die treuhänderische Verwaltung unwirtschaftlich wird, etwa aufgrund unverhältnismäßigen technischen Aufwandes, außergewöhnlicher Kosten oder Wegfall der arbeitsfähigen Strukturen.
(3) Im Falle einer Kündigung durch den Treuhänder hat dieser dem Treugeber eine Frist von mindestens 60 Tagen zur Übertragung oder Herausgabe der Daten einzuräumen.
(4) Bereits gezahlte Vergütungen werden im Falle der Kündigung anteilig aus das angefangene Vertragsjahr zurückerstattet.
§ 11 Haftung
(1) Der Treuhänder haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Gerichtsstand, soweit zulässig, ist der Wohnsitz des Treuhänders.
[Ort, Datum]
Treugeber
Treuhänder
